Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Dem Antrag des StR René Wiedmann vom 03.08.2023, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Hitzeschutzplanes zu beauftragen, wird stattgegeben / nicht stattgegeben.
Mit Mail vom 03.08.2023 an Herrn Bürgermeister Lang
beantragte Herr Stadtrat Wiedmann die Verwaltung zu beauftragen, für das Gebiet
der Stadt Lauf einen Hitzeschutzplan zu entwickeln. Ziel des Hitzeschutzplans
soll es sein, die Bevölkerung bei Hitzewellen besser zu schützen und in diesem
Kontext kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen aufzuzeigen. Die ersten
Maßnahmen sollen bereits 2024 zur Umsetzung kommen. Herr Wiedmann verwies in
diesem Zusammenhang auf den Hitzeaktionsplan der Stadt Straubing.
Gesetzliche Grundlage:
Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 24.03.2017
Finanzielle Auswirkungen:
Können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden